Antrag auf Zulassung zur künstlerischen Aufnahmeprüfung:

Alle Bachelor-Studiengänge der Abteilung Design und Medien starten ausschließlich zum Wintersemester. Für die Zulassung zum Studium ist u.a. die besondere künstlerische Befähigung notwendig.
Erster Schritt ist die Einreichung einer Mappe mit künstlerischen Arbeiten.
Im zweiten Schritt werden Sie zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen.
Diese findet einmal jährlich im Mai statt.
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig vor der Bewerbung an einer Mappen-/Studien-beratung teilzunehmen.

 

Bewerbung
Folgende Unterlagen werden bis spätestens

15. März 2025

eingereicht:

1. Mappe in analoger oder digitaler Form
2. Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am künstlerischen Aufnahmeverfahren (Formular, inkl. Lichtbild)
3. Lebenslauf

4. Inhaltsverzeichnis aller in der Mappe eingereichten Arbeiten

5. kurzes Motivationsschreiben

Ihr solltet Euch bis zum 15. März 2025 hier anmelden, euren Antrag,Lebenslauf und Mappe online ausfüllen und hochladen.
Alle Schritte werden auf der Seite genauestens erklärt.
Im Laufe des Anmeldungsprocedere füllt ihr den Antrag aus, druckt ihn aus und schickt ihn per Post an die Fakultät III – Abteilung Design und Medien, der Hochschule Hannover.

Hochschule Hannover
Fakultät III, Abteilung Design und Medien
Expo Plaza 2
30539 Hannover

Danach erst könnt ihr eure Arbeitsproben, entweder analog an die Hochschule senden oder digital einreichen/hochladen.
Für beides ist es notwendig sich unter dem Link anzumelden, denn hier erhaltet ihr eine Bewerber*innen Nummer.
Infos zu den allgemeinen Studienvoraussetzungen der Abteilung Design und Medien findet ihr hier.

 

Wichtig: Bitte geben Sie an, für welchen der drei Schwerpunkte (Szenografie, Kostüm oder Experimentelle Gestaltung) Sie sich bewerben.

 

Ablauf Aufnahmeverfahren:

Nach Sichtung und Bewertung Ihrer Mappe werden Sie bei entsprechend hoher Punktzahl zur Aufnahmeprüfung zugelassen.
Hierzu bekommen Sie eine Hausaufgabe, die sie vorab bearbeiten. Das Ergebnis bringen Sie bitte zur eintägigen praktischen Prüfung vor Ort in der Hochschule mit.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen Teil sowie einem Kolloquium, in dem Sie sich und Ihre Hausaufgabe der Prüfungskommission in einem Gruppengespräch vorstellen.
Nach Abschluß der Prüfung wird Ihnen zeitnah mitgeteilt, ob Sie aufgrund Ihrer Punktzahl einen Studienplatz bekommen haben.

 

Bei ausreichender Punktzahl registrieren Sie sich für einen Studienplatz beim Servicecenter Akademische Angelegenheiten: servicecenter@hs-hannover.de

 

Eine Befreiung von der praktischen Prüfung ist auf Antrag für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine entsprechende Prüfung bestanden, ein vergleichbares Studium abgeschlossen oder in einem vergleichbaren Studiengang mindestens zwei Semester studiert haben, möglich. Dieser Antrag wird bis zum 15. März eingereicht.

 

 

Zur Mappenabgabe

 

Welche Kriterien sind bei der Mappe zu beachten? Wie viele Bilder sollten in der Mappe sein?
Für die Mappenabgabe ist es wichtig, Ihre Arbeiten so zu fotografieren oder einzuscannen, dass sie gut und deutlich zu erkennen sind.
Die Arbeiten können aus ganz unterschiedlichen Bereichen kommen, sie sollten sogar in verschiedenen Techniken ausgeführt worden sein: Skizzen und Studien von Figur, Raum und Objekt als Aquarelle, Zeichnungen, Fotos, Collagen oder Mischtechniken, auch Fotos zum Beispiel von Experimenten.
Vermeiden Sie jede Form von Kopie, wählen Sie ihre Themen aus Ihrer Umgebung und aus Ihrem Alltag: zeigen Sie, wie Sie ihre Umgebung beobachten und wahrnehmen.

Die Arbeiten in der Mappe müssen nicht den Themen der Studienschwerpunkte entsprechen.
20 Arbeiten reichen aus.

Erstellen Sie Sie ein Inhaltsverzeichnis über alle Bestandteile der eingereichten künstlerischen Arbeitsproben und legen Sie es der Mappe bei.

 

Laden Sie Ihre Mappe bis spätestens zum

15. März 2025

 

Mappenberatung

Für Infos zur Mappenberatung im Studienschwerpunkt Szenografie bitte unter dem Punkt Studienberatung schauen.

Szenografie: Bettina Meyer

(bettina.meyer@hs-hannover.de)

Kostüm: Heide Kastler

(heide.kastler@hs-hannover.de)

Experimentelle Gestaltung: Ute Heuer

(ute.heuer@hs-hannover.de)

 

 

Bewerbungsunterlagen und weitere Informationsmaterialien sind zu erhalten über:

 

Hochschule Hannover – Dezernat III
Studierendenverwaltung
Postfach 92 02 51 – 30441 Hannover
Telefon: +49 (0)511 – 92 96 – 11 22
Fax: +49 (0)511 – 92 96 – 11 10
E-Mail: servicecenter@hs-hannover.de

www.designstudieren-hsh.de

Allgemeine Studienvoraussetzungen:

Die aktuellen Studienvorasusetzungen finden Sie hier:

2022-02-09 Studienvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen sind die formalen Kriterien, die zur Zulassung für einen konkreten Studiengang erfüllt werden müssen. Gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wird die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule nachgewiesen durch:

  • die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • die allgemeine Fachhochschulreife (FOS-Abschluss oder die Zulassung zum Abitur plus ein Jahr Praktikum oder die Versetzung nach Klasse
  • 12 plus eine mindestens zweijährige Berufsausbildung)die Immaturenprüfung oder eine vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (etwa durch eine Meisterprüfung oder den abgeschlossenen Bildungsgang „staatlich geprüfte/r Techniker/in“ oder „staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“).

Weitere Informationen:

Eine Befreiung von der praktischen Prüfung ist auf Antrag für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits eine entsprechende Prüfung bestanden, ein vergleichbares Studium abgeschlossen oder in einem vergleichbaren Studiengang mindestens zwei Semester studiert haben, möglich. Dieser Antrag wird bis zum 15. März eingereicht.

Nach bestandener Aufnahmeprüfung wird der Antrag auf Zulassung zum Studium online bei der Studierendenverwaltung der Hochschule Hannover gestellt
(Achtung: dies gilt nicht für Bewerbungen von Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsnachweisen!).

Grundsätzlich bleibt eine bestandene Aufnahmeprüfung für die drei folgenden Immatrikulationstermine gültig. Der Antrag auf Zulassung zur künstlerischen Aufnahmeprüfung kann jederzeit wiederholt gestellt werden.